Vorschriften in Deutschland
Wer im Fahrzeug Kraftstoff in Reservekanistern mitnehmen will, muss in Deutschland folgendes beachten:

 

Zwar gibt es keine ausdrückliche gesetzliche Regelung zu diesem Thema. Die mitgeführte Menge muss jedoch eine Reservemenge sein. Bei Pkw sind dies etwa 20 Liter; bei Lkw wird dies bei etwa 60 Litern angenommen.

Der Kanister muss der DIN-Norm 7274 oder 16904 entsprechen und somit geeignet sein. Im einzelnen heißt dies, er muss dicht, fest verschließbar und bruchsicher sein.

Um eine Gefährdung für die Insassen möglichst gering zu halten , sollte der Kanister so weit wie möglich von diesen entfernt, also am besten im Kofferraum, gesichert verstaut werden.

Hinweis: Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich, nicht mehr als 10 Liter mitzunehmen !

 

Vorschriften im Ausland

Nachfolgend sind die wichtigsten Reiseländer sowie die dort geltenden Bestimmungen zur Mitnahme von Reservekraftstoff aufgeführt (Höchstmengen):



Belgien
angemessene Menge (10 Liter)
Bulgarien die Mitnahme ist verboten
Dänemark
angemessene Menge (10 Liter)
Estland
20 Liter
Frankreich
angemessene Menge (10 Liter)
Griechenland die Mitnahme ist verboten
Italien 10 Liter
Kroatien die Mitnahme ist verboten
Lettland angemessene Menge (10 Liter)
Liechtenstein 25 Liter
Litauen 20 Liter
Luxemburg die Mitnahme ist verboten
Mazedonien 20 Liter
Montenegro 5 Liter
Niederlande 10 Liter
Österreich 10 Liter
Polen 20 Liter
Portugal 10 Liter
Rumänien die Mitnahme ist verboten
Schweiz 25 Liter
Serbien 5 Liter
Slowakei 20 Liter
Slowenien 10 Liter
Spanien angemessene Menge (10 Liter)
Tschechien 10 Liter
Türkei 25 Liter
Ungarn 10 Liter


Vorschriften auf Fährschiffen
Ein Mitnahmeverbot für Reservekraftstoff in Kanistern aus Sicherheitsgründen besteht auf Schiffen nach :

 

  • Großbritannien
  • Irland
  • Island
  • Zypern

Ein Verbot kann bestehen für die Mitnahme von Kraftstoff auf Fähren nach 

  • Dänemark
  • Finnland
  • Norwegen
  • Schweden

Nähere Auskünfte erteilt in diesen Fällen die zuständige Reederei.

(Angaben ohne Gewähr)

Quelle:  ADAC (03/2016)