Vorschriften in Deutschland |
Wer im Fahrzeug Kraftstoff in Reservekanistern mitnehmen
will, muss in Deutschland folgendes beachten:
Zwar gibt es keine ausdrückliche gesetzliche Regelung zu diesem Thema. Die mitgeführte Menge muss jedoch eine Reservemenge sein. Bei Pkw sind dies etwa 20 Liter; bei Lkw wird dies bei etwa 60 Litern angenommen. Der Kanister muss der DIN-Norm 7274 oder 16904 entsprechen und somit geeignet sein. Im einzelnen heißt dies, er muss dicht, fest verschließbar und bruchsicher sein. Um eine Gefährdung für die Insassen möglichst gering zu halten , sollte der Kanister so weit wie möglich von diesen entfernt, also am besten im Kofferraum, gesichert verstaut werden. Hinweis: Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich, nicht mehr als 10 Liter mitzunehmen !
Vorschriften im Ausland Nachfolgend sind die wichtigsten Reiseländer sowie die dort geltenden Bestimmungen zur Mitnahme von Reservekraftstoff aufgeführt (Höchstmengen): |
Belgien angemessene Menge (10 Liter) Bulgarien die Mitnahme ist verboten Dänemark angemessene Menge (10 Liter) Estland 20 Liter Frankreich angemessene Menge (10 Liter) Griechenland die Mitnahme ist verboten Italien 10 Liter Kroatien die Mitnahme ist verboten Lettland angemessene Menge (10 Liter) Liechtenstein 25 Liter Litauen 20 Liter Luxemburg die Mitnahme ist verboten Mazedonien 20 Liter Montenegro 5 Liter Niederlande 10 Liter Österreich 10 Liter Polen 20 Liter Portugal 10 Liter Rumänien die Mitnahme ist verboten Schweiz 25 Liter Serbien 5 Liter Slowakei 20 Liter Slowenien 10 Liter Spanien angemessene Menge (10 Liter) Tschechien 10 Liter Türkei 25 Liter Ungarn 10 Liter |
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Vorschriften auf Fährschiffen
Ein Verbot kann bestehen für die Mitnahme von Kraftstoff auf Fähren nach
Nähere Auskünfte erteilt in diesen Fällen die zuständige Reederei. (Angaben ohne Gewähr) |
Quelle: ADAC (03/2016)